Förderung

Welche Förderungen gibt es beim Kauf eines Elektrofahrzeugs?

Rund um Elektrofahrzeuge gibt es verschiedene Förderungen. Ende Juli 2022 hat die Bundesregierung nun Neuerungen beschlossen, die Anfang 2023 in Kraft getreten sind. Nachfolgend finden Sie eine Auflistung sowie eine kurze Beschreibung. Unter den einzelnen Stichworten finden Sie weitere Informationen.

E-Mobilität

Umweltprämie: Durch die Umweltprämie soll der Absatz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen durch die Bundesregierung und die Automobilindustrie gefördert werden. Die Förderung gilt (auch rückwirkend) für alle Fahrzeuge, die zwischen dem 05.11.2019 und dem 31.12.2025 zugelassen wurden/werden. Der staatliche Anteil betrug bis zum 31.12.2022 noch bis zu 6.000€ bei Batterie- oder Brennstoffzellen betriebenen Fahrzeugen und bis zu 4.500€ bei von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen. Seit Januar 2023 werden Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 40.000€ noch mit 4.500€ und Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 65.000€ mit 3.000€ gefördert. Für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge entfällt die Umweltprämie ab 2023. Zusätzliche wird die Umweltprämie weiterhin durch den Herstelleranteil aufgestockt, so dass Elektroautos bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000€ mit bis zu 6.750€ und Elektroautos bis zu einem Nettolistenpreis von 65.000€ mit bis zu 4.500€ gefördert werden.

Kfz-Steuerbefreiung: Die Kfz-Steuer wird im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 stärker an den CO2-Emissionen ausgerichtet. Für Elektrofahrzeuge, die erstmals zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2025 zugelassen wurden/werden, wird eine Steuerbefreiung von bis zu 10 Jahren gewährt, die maximal bis zum 31.12.2030 gültig ist.

Weiterhin plant die Bundesregierung, die Förderung ab September 2023 auf Privatpersonen zu beschränken und ab Januar 2024 weiter zu reduzieren. Ab diesem Zeitpunkt sollen lediglich noch Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis unter 45.000€ mit bis zu 3.000€ Umweltprämie und 1.500€ Herstelleranteil gefördert werden.

Allgemein gilt bei den Förderungen das sogenannte Windhund Prinzip. Die Förderungen werden ausgezahlt bis der Fördertopf leer ist. Anschließend kann keine Prämie mehr bezogen werden. Zusätzlich gibt es keinen Rechtsanspruch auf Zuwendung.

Welche Steuervorteile lassen sich bei einem elektrischen Dienstwagen erzielen?

Sobald ein Dienstwagen auch privat genutzt wird, muss der geldwerte Vorteil versteuert werden. Bei PHEV (Plug-In Hybrid Electric Vehicles) wird als pauschale Versteuerung 0,5% des Bruttolistenpreises veranschlagt (mindestens 60km rein elektrische Reichweite oder höchstens 50 Gramm CO₂ pro Kilometer). Damit halbiert sich der Prozentsatz im Vergleich zu Verbrennern, der hier bei 1% liegt. Bei reinen Elektrofahrzeugen (BEV) als Dienstwagen profitieren Sie noch stärker von der Steuerreduktion. Der Prozentsatz verringert sich sogar auf 0,25% bei einem Kaufpreis von bis zu 60.000€. Ab einem Preis von über 60.000€ gilt wie bei allen PHEVs die 0,5% Regelung. Diese Regelung gilt nach aktuellem Stand noch bis Ende 2030.

Welche Kfz-Steuervorteile gibt es bei Elektrofahrzeugen und Hybriden?

Die Kfz-Steuer wird im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 stärker an den CO2-Emissionen ausgerichtet. Zur Berechnung der Kfz-Steuer wird dadurch zusätzlich zum Hubraum eine Umweltkomponente, der CO2 Ausstoß, berücksichtigt. Die Freigrenze der Umweltkomponente liegt bei 95 Gramm CO2 je Kilometer. Das bedeutet, dass auf Fahrzeuge unterhalb dieses Wertes keine zusätzliche Steuer zur Hubraum-Besteuerung gezahlt werden muss. Bei Überschreiten dieser Grenze ist der Steuersatz in sechs Stufen gestaffelt, sodass zwischen zwei bis vier Euro pro Gramm CO2 anfallen. Bis Ende 2024 gibt es außerdem einen Steuerfreibetrag von 30€ für PkW mit maximal 95 Gramm CO2 je Kilometer. Für reine Elektrofahrzeuge (BEV), die erstmals zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2025 zugelassen wurden/werden, wird eine vollständige Kfz-Steuerbefreiung von bis zu 10 Jahren gewährt, die maximal bis zum 31.12.2030 gültig ist. Bei reinen Elektrofahrzeugen (BEV) als Dienstwagen profitieren Sie noch stärker von der Steuerreduktion. Der Prozentsatz verringert sich sogar auf 0,25% bei einem Kaufpreis von bis zu 60.000€. Ab einem Preis von über 60.000€ gilt wie bei allen PHEVs die 0,5% Regelung. Diese Regelung gilt nach aktuellem Stand noch bis Ende 2030.

Wird das Errichten einer Wallbox bei mir zu Hause bezuschusst?

Zum aktuellen Zeitpunkt wird das Errichten einer privaten Wallbox nicht mehr bezuschusst. Das bundesweiten KfW-Förderprogramm 440 ist ausgelaufen, und es können keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Eine Neuauflage des Programms ist ebenfalls nicht vorgesehen. Bis zum 27.10.2021 wurde die Installation privater Ladestationen von der Bundesregierung pauschal mit 900€ pro Ladepunkt bezuschusst.

Wer kann ein E-Kennzeichen beantragen und was sind die Vorteile?

Das E-Kennzeichen kann für elektrisch betriebene Fahrzeuge beantragt werden. Laut dem Elektromobilitätsgesetz sind reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In Hybridfahrzeuge) und Brennstoffzellenfahrzeuge dazu berechtigt. Vorteile wie kostenfreie Parkplätze, das Befahren von Sonderstreifen oder das Aufheben von Durchfahrtsverboten für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen können von den Kommunen festgelegt werden.